Zur Person

Rainer Klinkhammer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Ich bin seit 1974 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer in Köln zugelassen. Seit 1998 bin ich, nach entsprechender Weiterbildung, außerdem als Fachanwalt für Familienrecht tätig.

 

Ich berate und vertrete meine Mandanten auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, unter anderem im Familienrecht. Ich biete meinen Mandanten bestmögliche Beratung und Vertretung durch Fachwissen auf neuestem Stand und langjährige Erfahrung.

 

Als Fachanwalt für Familienrecht berate ich Sie und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere in den Bereichen

  • Gestaltung von Eheverträgen,
  • Ehescheidung,
  • Ehegatten-, Kindes- und Verwandtenunterhalt,
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht,
  • Versorgungsausgleich,
  • Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensauseinandersetzung.

 

Ich bin Mitglied

  • im Kölner Anwaltverein e.V.,
  • im Deutschen Anwaltverein e.V.,
  • in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV,
  • in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV,
  • in der Kölner Juristischen Gesellschaft.